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Der Patient muss in der Regel für die Kosten einer plastischen oder ästhetischen Operation, (hierzu zählt auch die Fettabsaugung) im vollem Umfang selbst aufkommen, da Krankenversicherungen diese nur sehr selten bezahlen. Zu einer Beteiligung ist die Krankenkasse in Ausnahmefällen bereit. Der behandelnde Chirurg kann dem Interessenten die zuverlässigsten Auskünfte darüber geben, wann und ob die Krankenversicherung die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung in Betracht zieht und es sich auf dieser Grundlage lohnt, einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.

Im Falle der Adominoplastik (Fettabsaugen am Bauch) handelt es sich beispielsweise um eine sogenannte Wahlleistung. Bei dieser Behandlung kommt der Patient unter besonderen Umständen kostenlos davon. Wenn eine ausreichende Begründung für den Eingriff vorliegt, bezahlen die Kassen den Betrag ganz oder zumindest teilweise. Für die chirurgischen Behandlungen kann immer nur ein Kosten-Richtwert angesetzt werden, da jede Operation anders verläuft, denn diese variiert von Patient zu Patient aufgrund der körperlichen Voraussetzungen. Ein ausführliches Gespräch mit der Krankenversicherung über die diesbezüglichen Behandlungspläne, die der Patient in seinem speziellen Fall für dringend und notwendig hält, ist eine gute Basis, um sich nach der Übernahme der entstehenden Kosten für die Operation oder einer möglichen Beteiligung zu erkundigen.

Wenn der Interessent von der Krankenkasse keine finanzielle Hilfe zu erwarten hat, ist er gut damit beraten, sich mit den vorgeschlagenen Zahlungsoptionen der Schönheitschirurgie genauer auseinandersetzen. Die Finanzierungspläne einiger Ärzte sehen vor, eine sinnvolle Ratenzahlung zu vereinbaren. Gegebenenfalls ist eine eigene Banksuche von Nöten, bei welcher die Zinssätze und Darlehensbedingungen sorgfältig untereinander verglichen werden sollten. Andere Praxen akzeptieren eine Anzahlung in bar, bevor es zur Behandlung kommt. Die Zahlung mit einer Kreditkarte ist meist möglich. Die Entscheidung für das passende Zahlungsverhalten sollte nicht überstürzt und den finanziellen Voraussetzungen des Patienten realistisch entsprechen.